Bitte beachten Sie, dass wir zwei AGBs haben. Einmal für den Bereich „Leistungen“ und einmal für den Bereich „Schulungen“.
AGB Bereich „Leistungen“
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
All unseren Vereinbarungen und Angeboten von Leistungen im Bereich „Datenverarbeitung und -analyse“ liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch die Erteilung eines Auftrags oder die Annahme der erbrachten Leistung anerkannt. Etwaige abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, gelten als unverbindlich, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Für Abweichungen, Ergänzungen und besondere Zusicherungen ist die Schriftform erforderlich, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
2. Voraussetzung für die Auftragsbearbeitung
- Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen durch Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien sowie die aktive Beteiligung des Auftraggebers. Dieser ist insbesondere dafür verantwortlich, die für die Dienstleistungen von Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) benötigten Räumlichkeiten, technischen Umgebungen, Auskunftspersonen und Unterlagen ohne Kosten für das Unternehmen bereitzustellen. Zudem muss der Auftraggeber unverzüglich Entscheidungen bezüglich der Projektdurchführung und des Projektinhalts treffen und Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) darüber informieren. Darüber hinaus sollte er Änderungsvorschläge von Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) prompt überprüfen.
- Der Auftraggeber erkennt an, dass die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten eine grundlegende Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) ist und eine wesentliche Verpflichtung für ihn darstellt.
- Um seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, setzt der Auftraggeber ausreichend qualifiziertes Personal ein. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sollten Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) insbesondere unaufgefordert auf branchentypische oder unternehmensspezifische Anforderungen und Verfahren hinweisen, sofern diese nicht bereits in den Angebotsunterlagen enthalten sind. Zudem muss der Auftraggeber sämtliche erforderlichen technischen oder sonstigen Unterlagen und Informationen, die für die Leistungserbringung durch Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) notwendig sind, in geeigneter Form bereitstellen, auch unaufgefordert, wenn erforderlich in der spezifischen Form von Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt).
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) kontinuierlich über alle Umstände aus seiner Verantwortungsbereich zu informieren, die sich auf die vertraglichen Pflichten des Unternehmens auswirken könnten, insbesondere in Bezug auf vereinbarte Leistungsumfänge und Zeitpläne.
- Wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend der Verzögerung bei der Erfüllung. Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, durch die mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers verursachten Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung von eigenem Personal oder eigenen Sachmitteln.
3. Angebote, Einzelverträge
- Angebote der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unverbindlich. Die Bindung an Vertragsabschlüsse und andere Vereinbarungen erfolgt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung seitens der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) oder spätestens durch die Annahme der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber.
- Sollten Angebotsunterlagen Lücken oder Unklarheiten aufweisen, behält sich die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, diese nach eigenem Ermessen angemessen zu konkretisieren.
- Falls aufgrund von Lücken in den bereitgestellten Unterlagen durch den Auftraggeber zusätzlicher Aufwand entsteht, ist die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, diesen Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt ebenso für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder anderer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
- Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung von Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers zum bestehenden Vertrag behält sich die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) vor. Bei der Umsetzung von Änderungswünschen werden die vereinbarten Ausführungs- und Abnahmefristen hinfällig, sofern sie nicht durch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) bestätigt oder neu festgesetzt werden.
- Die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) setzt die Arbeiten auf Grundlage des geschlossenen Vertrages fort, bis eine schriftliche Einigung über etwaige Änderungen oder Ergänzungen erfolgt.
4. Verletzung gewerblicher Schutzrechte
- Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) sichert zu, dass bei vertragsgemäßer Nutzung der „überlassenen Arbeitsergebnisse/seiner Leistungen“ keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber wird von Ansprüchen Dritter freigestellt, sofern er Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich über derartige Schutzrechtsansprüche Dritter informiert und diesem die Rechtsverteidigung oder Vergleichsverhandlungen überlässt.
- Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die Firma und Marke des Auftraggebers zu Marketingzwecken als Referenz zu verwenden.
5. Vertraulichkeit
Sowohl der Auftraggeber als auch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) sowie deren Mitarbeiter verpflichten sich gegenseitig, alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Unterlagen und Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erlangt werden und ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind, vertraulich zu behandeln. Allgemein bekannte Informationen sind von dieser Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen.
6. Leistungsumfang
Die erbrachten Leistungen beschränken sich auf die in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegten Positionen für Vertragsleistungen oder, falls erforderlich, auf im Angebot aufgeführte zusätzliche Vertragsleistungen. Eine Erweiterung des Angebots seitens des Kunden ist jederzeit möglich.
7. Abnahme und Abnahmeverzug
- Die Grundlage für die Abnahme bildet die schriftliche Auftragsbestätigung, in der die Lieferpositionen für die Vertragsleistungen detailliert aufgeführt sind.
- Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass der Auftragsgegenstand im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Falls keine formelle Abnahme erfolgt, gilt die Übergabe des Auftragsgegenstands an den Auftraggeber oder spätestens die Nutzung durch den Auftraggeber als automatische Abnahme.
- Die Vertragsleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Ablauf der vereinbarten Abnahmefrist schriftlich die Gründe für eine Verweigerung der Abnahme vorbringt oder die Vertragsleistungen für mehr als 14 aufeinanderfolgende Werktage produktiv einsetzt.
- Falls der Auftraggeber rechtzeitig eine Liste mit Mängeln vorlegt, die die Abnahme verhindern, wird die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) diese Mängel beheben. Die Abnahme gilt als erteilt, sobald die gerügten Mängel von Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) behoben wurden oder nachgewiesen wurde, dass es sich nicht um Mängel handelt. Die Software gilt spätestens mit der Bezahlung der Rechnung als abgenommen.
- Mit der Abnahme der Vertragsleistungen überträgt die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) dem Auftraggeber das unwiderrufliche, unbeschränkte und ausschließliche Nutzungsrecht an der Software einschließlich der zugehörigen Unterlagen vollständig. Der Auftraggeber hat damit insbesondere das Recht, die Vertragsleistungen zu vervielfältigen, zu ändern und mit anderen Programmen zu verbinden. Das Nutzungsrecht des Auftraggebers an der Software beinhaltet auch das Recht zur Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte.
- Falls der Auftraggeber sich im Abnahmeverzug befindet oder schuldhaft andere Mitwirkungspflichten verletzt, ist die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich eventueller Mehraufwendungen, geltend zu machen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Wenn sich der Auftraggeber im Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Auftraggeber über, sobald dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Abweichungen von den oben genannten Abnahmebedingungen sind nur gültig, wenn die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) dies schriftlich bestätigt.
8. Terminverschiebung
- Sollte ein vereinbarter Termin für die Erbringung von Leistungen durch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder anderen Umständen, die nicht von der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) zu vertreten sind, nicht eingehalten werden können, ist die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Leistungen zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten.
- Falls der Auftraggeber einen festgelegten Termin für die Erbringung von Leistungen durch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) nicht einhalten kann, wird ein Ersatztermin für die Durchführung der geplanten Aktivität vereinbart. Die vereinbarten Dienstleistungshonorare trägt der Auftraggeber, wenn die Absage durch ihn aus Gründen erfolgt, die nicht von der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) zu vertreten sind, gemäß folgender Regelung: Bei Absage innerhalb von 7 Arbeitstagen vor dem geplanten Termin bis zum Start, belaufen sich die Honorare auf 80%; bei Absage innerhalb von 3 bis 6 Arbeitstagen vor dem geplanten Termin auf 90% und bei Absage bis zu 2 Arbeitstagen vor dem Projekttag sowie danach auf 100% der Honorare.
9. Haftung
- Die Haftung der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) erstreckt sich ausschließlich auf Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt), ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Falls wesentliche Vertragspflichten der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) verletzt werden, auf deren Erfüllung der Auftraggeber besonders vertrauen darf, haftet die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
- Die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) haftet für Schäden, die aus Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit resultieren und auf Pflichtverletzungen seitens der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt), ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) nur für typischerweise vorhersehbare Schäden. Diese Regelung gilt ebenfalls für Fälle einfacher Fahrlässigkeit, in denen eine Haftung besteht.
- Abgesehen von Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit übernimmt die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Datenverluste.
- Die Haftung der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) ist, sofern sie besteht, insgesamt auf die Höhe der im Rahmen des jeweiligen Auftrags erhaltenen Vergütung beschränkt, außer im Falle von Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) und finden Anwendung bei vorvertraglicher oder deliktischer Haftung.
- Falls der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) in die gelieferten Arbeitsergebnisse eingreift, entfällt die Haftung der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) für daraus resultierende Schäden, wobei Schadensersatzansprüche seitens der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) vorbehalten bleiben.
- Die Beweislast für die Tatsache, dass ein Schaden nicht auf einem Eingriff des Auftraggebers in die gelieferten Arbeitsergebnisse beruht, trägt der Auftraggeber.
- Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schadensabwendung und -minderung, insbesondere im Fall von Daten- oder Dateiverlusten, bleibt unberührt. Der Verlust von Daten ist nicht ersatzfähig, sofern nicht regelmäßig mindestens einmal täglich Sicherungskopien auf getrennten Datenträgern erstellt wurden.
- Alle Haftungsansprüche des Auftraggebers gegen die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) – ausgenommen Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen – verjähren innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
10. Gewährleistung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mängel an den von Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) erbrachten Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung, schriftlich zu melden und detailliert zu beschreiben. Sollte die Meldung innerhalb dieser genannten Frist unterbleiben oder versäumt werden, ist Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) von der Haftung für offensichtliche Mängel befreit.
- Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht auf Nachbesserung aller für den Auftraggeber erbrachten Vertragsleistungen vor.
- Geringfügige Mängel werden von Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) während der Gewährleistungsfrist erfasst und zum Ende dieser Frist in einem einzigen Arbeitsschritt behoben.
- Die Anzahl der Versuche zur endgültigen Nachbesserung hängt von der Komplexität der zu erbringenden Arbeitsergebnisse ab. In jedem Fall wird ein endgültiges Scheitern der Nachbesserung erst angenommen, wenn zwei erfolglose Nachbesserungsversuche vorliegen.
- Eine eigenständige Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber, unter Einbeziehung Dritter, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern die im Angebot genannte Vergütung auf Grundlage von erbrachten „Manntagen“, „Personentagen“, „Leistungstagen“ oder ähnlichem beruht, entspricht jeder dieser Tage acht Zeitstunden.
- Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht (beispielsweise über einen Pauschalpreis), berechnet die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) Leistungen auf Basis der jeweils gültigen Tages- oder Stundensätze.
- Zusätzlich zu den vereinbarten Preisen werden Reisekosten, Spesen und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) entstehen, gesondert in Rechnung gestellt.
- Die genannten Preise verstehen sich als Nettopreise in EURO, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzüge, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Rechnungen für erbrachte Arbeitszeiten werden jeweils zum Monatsende gestellt und sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden gemäß §288 BGB berechnet. Falls eine Rechnung nicht bis zum Monatsende ausgestellt wurde, kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Im Zweifelsfall gelten Rechnungen als zugegangen drei Werktage nach dem Rechnungsdatum.
- Der Auftraggeber kann seine Aufrechnungsrechte nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers anzurechnen, sofern dieser keine anderslautenden Anweisungen gibt. Falls der Auftraggeber neben der Hauptleistung auch Zinsen und Kosten zu zahlen hat, erfolgt die Anrechnung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung. Sollte der Auftraggeber eine andere Anrechnung festlegen, kann die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) die Annahme der Leistung ablehnen.
- Alle Forderungen der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Ungeachtet weiterer gesetzlicher Rechte kann die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) auch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung erbringen, Sicherheiten verlangen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt Leistung verlangen.
12. Kostensätze
- Die Berechnungsgrundlage beruht auf einer 40-Stunden-Woche mit einer täglichen Normalarbeitszeit von 8,0 Stunden von Montag bis Freitag. Die Tages- / Stundensätze für Arbeits- und Wartezeiten entsprechen den in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen (1 Manntag = 8 Stunden). Reisezeiten werden separat abgerechnet.
- Wartezeiten sind definiert als der Zeitraum, in dem unser Mitarbeiter am Arbeitsort zur Verfügung des Auftraggebers steht, jedoch aufgrund unverschuldeter Umstände daran gehindert ist, im Interesse des Auftraggebers tätig zu werden.
- Reisezeiten umfassen den Zeitraum, den unser Mitarbeiter benötigt, um den Arbeitsort bei der Anreise zu erreichen.
13. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.
14. Nicht-Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder unwirksam werden sollten, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken im Vertrag. Um solche Lücken zu schließen, verpflichten sich die Vertragsparteien, auf eine Weise zusammenzuarbeiten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien im Sinne und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
16. Stand der AGB
Datum: 10.08.2023
AGB Bereich „Schulungen“
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
All unseren Vereinbarungen und Angeboten von Leistungen im Bereich „Schulungen“ liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch die Erteilung eines Auftrags oder die Annahme der erbrachten Leistung anerkannt. Etwaige abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, gelten als unverbindlich, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Für Abweichungen, Ergänzungen und besondere Zusicherungen ist die Schriftform erforderlich, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
2. Angebote, Einzelverträge
- Angebote der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unverbindlich. Die Bindung an Vertragsabschlüsse und andere Vereinbarungen erfolgt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung seitens der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) oder spätestens durch die Annahme der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber.
- Sollten Angebotsunterlagen Lücken oder Unklarheiten aufweisen, behält sich die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) das Recht vor, diese nach eigenem Ermessen angemessen zu konkretisieren.
- Falls aufgrund von Lücken in den bereitgestellten Unterlagen durch den Auftraggeber zusätzlicher Aufwand entsteht, ist die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, diesen Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt ebenso für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder anderer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
- Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung von Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers zum bestehenden Vertrag behält sich die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) vor. Bei der Umsetzung von Änderungswünschen werden die vereinbarten Ausführungs- und Abnahmefristen hinfällig, sofern sie nicht durch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) bestätigt oder neu festgesetzt werden.
- Die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) setzt die Arbeiten auf Grundlage des geschlossenen Vertrages fort, bis eine schriftliche Einigung über etwaige Änderungen oder Ergänzungen erfolgt.
3. Verletzung gewerblicher Schutzrechte
- Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) sichert zu, dass bei vertragsgemäßer Nutzung der „überlassenen Arbeitsergebnisse/seiner Leistungen“ keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber wird von Ansprüchen Dritter freigestellt, sofern er Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich über derartige Schutzrechtsansprüche Dritter informiert und diesem die Rechtsverteidigung oder Vergleichsverhandlungen überlässt.
- Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, die Firma und Marke des Auftraggebers zu Marketingzwecken als Referenz zu verwenden.
4. Vertraulichkeit
Sowohl der Auftraggeber als auch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) sowie deren Mitarbeiter verpflichten sich gegenseitig, alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Unterlagen und Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erlangt werden und ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind, vertraulich zu behandeln. Allgemein bekannte Informationen sind von dieser Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen.
5. Leistungsumfang
Die erbrachten Leistungen beschränken sich auf die in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegten Positionen für Vertragsleistungen oder, falls erforderlich, auf im Angebot aufgeführte zusätzliche Vertragsleistung
6. Terminverschiebung
- Sollte ein vereinbarter Termin für die Erbringung von Leistungen durch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder anderen Umständen, die nicht von der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) zu vertreten sind, nicht eingehalten werden können, ist die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Leistungen zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten.
- Falls der Auftraggeber einen festgelegten Termin für die Erbringung von Leistungen durch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) nicht einhalten kann, wird ein Ersatztermin für die Durchführung der geplanten Aktivität vereinbart. Die vereinbarten Dienstleistungshonorare trägt der Auftraggeber, wenn die Absage durch ihn aus Gründen erfolgt, die nicht von der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) zu vertreten sind, gemäß folgender Regelung: Bei Absage innerhalb von 7 Arbeitstagen vor dem geplanten Termin bis zum Start, belaufen sich die Honorare auf 80%; bei Absage innerhalb von 3 bis 6 Arbeitstagen vor dem geplanten Termin auf 90% und bei Absage bis zu 2 Arbeitstagen vor dem Projekttag sowie danach auf 100% der Honorare.
7. Teilnahmebedingungen und Bestätigung
- Die Teilnehmerkapazität für unsere Veranstaltungen ist begrenzt, und eine Anmeldung gilt als verbindlich. Sie können sich telefonisch, online oder per E-Mail anmelden. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, senden wir Ihnen umgehend eine Bestätigung per E-Mail zu.
- Bitte beachten Sie, dass die Rabattangebote von Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) nicht miteinander kombiniert werden können.
8. Wiederrufsbelehrung
- Verbrauchern steht gemäß den folgenden Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person (keine Firma), die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
- Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. per Brief oder E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser schriftlichen Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt), Wallensteinstraße 8, 30459 Hannover; E-Mail: info@automizer-analyzer.com.
- Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und etwaige gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Sollten Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben können, sind Sie verpflichtet, uns insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
- Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
9. Urheberrechtshinweis
Jegliche Dokumente, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an Teilnehmer ausgehändigt werden, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung in jeglicher Form und Sprache ist ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) und den Referenten untersagt.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern die im Angebot genannte Vergütung auf Grundlage von erbrachten „Manntagen“, „Personentagen“, „Leistungstagen“ oder ähnlichem beruht, entspricht jeder dieser Tage acht Zeitstunden.
- Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht (beispielsweise über einen Pauschalpreis), berechnet die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) Leistungen auf Basis der jeweils gültigen Tages- oder Stundensätze.
- Zusätzlich zu den vereinbarten Preisen werden Reisekosten, Spesen und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) entstehen, gesondert in Rechnung gestellt.
- Die genannten Preise verstehen sich als Nettopreise in EURO, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzüge, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Rechnungen für erbrachte Arbeitszeiten werden jeweils zum Monatsende gestellt und sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden gemäß §288 BGB berechnet. Falls eine Rechnung nicht bis zum Monatsende ausgestellt wurde, kann sie auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Im Zweifelsfall gelten Rechnungen als zugegangen drei Werktage nach dem Rechnungsdatum.
- Der Auftraggeber kann seine Aufrechnungsrechte nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers anzurechnen, sofern dieser keine anderslautenden Anweisungen gibt. Falls der Auftraggeber neben der Hauptleistung auch Zinsen und Kosten zu zahlen hat, erfolgt die Anrechnung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung. Sollte der Auftraggeber eine andere Anrechnung festlegen, kann die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) die Annahme der Leistung ablehnen.
- Alle Forderungen der Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Ungeachtet weiterer gesetzlicher Rechte kann die Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) auch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung erbringen, Sicherheiten verlangen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt Leistung verlangen.
11. Kostensätze
- Die Berechnungsgrundlage beruht auf einer 40-Stunden-Woche mit einer täglichen Normalarbeitszeit von 8,0 Stunden von Montag bis Freitag. Die Tages- / Stundensätze für Arbeits- und Wartezeiten entsprechen den in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen (1 Manntag = 8 Stunden). Reisezeiten werden separat abgerechnet.
- Wartezeiten sind definiert als der Zeitraum, in dem unser Mitarbeiter am Arbeitsort zur Verfügung des Auftraggebers steht, jedoch aufgrund unverschuldeter Umstände daran gehindert ist, im Interesse des Auftraggebers tätig zu werden.
- Reisezeiten umfassen den Zeitraum, den unser Mitarbeiter benötigt, um den Arbeitsort bei der Anreise zu erreichen.
12. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.
13. Nicht-Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Automizer & Analyzer UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder unwirksam werden sollten, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken im Vertrag. Um solche Lücken zu schließen, verpflichten sich die Vertragsparteien, auf eine Weise zusammenzuarbeiten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien im Sinne und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
15. Stand der AGB
Datum: 24.07.2025